Hinweise zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen

Die zuletzt geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum 01.03.2023 aufgehoben worden. Ohnehin hatte diese für die Erwachsenenbildung keine speziellen Vorschriften vorgesehen. Was bleibt, sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!