Augustanasaal

Lage:

Augustanahaus, 1.OG (Aufzug vorhanden)

Beschreibung:

Der repräsentative Saal verfügt über eine Bühne und  bietet mit Empore Platz für bis zu 255 Personen. Ausgestattet mit einer besonders großen Leinwand von 4 x 3 m, Ton- und Lichttechnik , ist er geeignet für Vorträge, Konferenzen, Seminare, Feiern, Vorführungen und Ausstellungen.

Kurz:
  • Fläche: 197 m2  (Empore: 61 m2)
  • Größe / Höhe 5,70 / 2,85 m    
  • Reihenbestuhlung: 210 / 30 Plätze
  • Parlamentarische Bestuhlung: 90 Plätze
  • Weitere Bestuhlungsarten: auf Anfrage

Bildergalerie

Name:

Das Augustanahaus und der gleichnamige Augustanasaal erinnern an die Confessio Augustana (CA). Dieses Bekenntnis wurde im Jahr 1530 federführend von Philipp Melanchthon (1497-1560) erarbeitet. Auf dem Reichstag zu Augsburg wurde es von einer Gruppe von evangelischen Fürsten und Reichsstädten Kaiser Karl V. vorgelegt und am 25. Juni vom sächsischen Kanzler Dr. Christian Beyer verlesen.
Es gehört noch heute zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen, in der Fassung von 1540 (Variata) auch der reformierten Kirchen. Von seiner ursprüngliche Zielsetzung her handelt es sich um ein ökumenisches Bekenntnis, denn die Reformatoren versuchten mit dem Text ihre Übereinstimmung mit dem überlieferten Glauben der katholischen Kirche aufzuzeigen. Die im Text enthaltenen Lehrverurteilungen entstammen der Sache nach der Zeit und dem Denken des 16. Jh., sind durch die ökumenischen Gespräche vielfach überholt und treffen heute zum größten Teil nicht mehr die Lehren der angesprochenen Kirchen.