Gleichstellungsstelle der Stadt Augsburg

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Art.3 Abs. 2 GG: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Gemeinsam mit zahlreichen Gruppierungen, Gremien, Initiativen, Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigten und Verantwortlichen der Stadt Augsburg unterstützt die Gleichstellungsstelle durch gezielte Maßnahmen, Angebote, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit diesen Weg hin zur tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern.